Wo kennen wir uns aus

Im Wohnraummietrecht, unabhängig davon ob öffentlich gefördert oder frei finanziert, unterstützen wir Sie als Vermieter vom Erwerb über die Bestandshaltung bis zum Verkauf der Immobilie. Im Focus stehen dabei insbesondere

  • Prüfung der Werthaltigkeit von mietvertraglichen Vereinbarungen bei An- und Verkauf
  • Mietvertragsgestaltung
  • professioneller Forderungseinzug
  • Mieterhöhungen
  • Modernisierungen
  • Abrechnung von Betriebskosten
  • Abmahnungen und Kündigungen
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von unberechtigter Ansprüche von Mietern, insbesondere bei Mängeln

Im Gewerberaummietrecht, sowohl bei Retail-, Office- oder sonstigen gewerblichen Mietverhältnissen, können wir Sie professionell unterstützen. Dies betrifft insbesondere

  • Prüfung der Werthaltigkeit von mietvertraglichen Vereinbarungen bei An- und Verkauf
  • Individuelle Anpassung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen sowie Nachträgen
  • Wertsicherungsvereinbarungen, Optionen, Schriftformerfordernisse, Untervermietung
  • Umlage von Nebenkosten, Instandhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtungen, Rückbau
  • effizientes Forderungsmanagement
  • Abmahnung und Kündigung
  • Durchsetzung / Abwehr von Schadenersatzforderungen

Auch im Wohnungseigentumsrecht werden wir gerne für Sie tätig. Hier vertreten wir Eigentümergemeinschaften insbesondere bei der Geltendmachung von Hausgeldern und bei der Abwehr unberechtigter Beschlussanfechtungsklagen.

Ein offenes Wort dazu, was wir nicht können: nämlich den Rest !

Dies gilt auch dann, wenn ein Mandat vordergründig noch so lukrativ erscheint. Denn neben der Erfahrung benötigen wir auch Zeit, uns in unseren Kernkompetenzen und den Nebengebieten auf dem Laufenden zu halten. Nur so ist für uns eine qualitativ hochwertige Leistung erbringbar. Unsere diesbezügliche Hochachtung gilt all den Kollegen, denen dies dennoch auch in diversen weiteren oder gar allen Rechtsgebieten möglich ist.